Offen Offizielle öffentliche Bekanntmachung

Stark- und Schwachstromtechnik

Öffentlicher Auftraggeber
Gemeinde Fronhausen (Fronhausen)
Ort
Fronhausen, Deutschland
Art der Bekanntmachung
cn-standard
Auftragsart
Bauleistungen
Verfahren
open
Geschätzter Wert
490.352,26 €
Veröffentlicht
21.10.2026
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:15 UTC
CPV-Kategorie
45311000 Electrical wiring and fitting work

Die Markierung zeigt die Region des Auftrags, keine genaue Adresse.

Beschreibung

Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung soll vier Gruppen umfassen. Neben einer Krippengruppe werden drei altersgemischte Gruppen entstehen. Im Erdgeschoss sind zwei Gruppenräume mit dazugehörigen Nebenflächen und sanitären Einrichtungen sowie ein Leitungsbüro und Personalbereich angesiedelt. Im westlichen Trakt sind der Essensraum und Küche, der Bewegungs -/Mehrzweckraum, Lager und Abstellräume geplant. Im Haupteingangsbereich sollen ein Aufzug (15 Perosnen/1250 kg) und eine Treppe das Obergeschoss und das Dachgeschoss erschließen. Das Obergeschoss wird in einen südlichen und nördlichen Bereich aufgeteilt. Im Süden befinden sich zwei weitere Gruppenräume, Differenzierungs - und Spielräume, sowie Schlafbereiche. In der Nordhälfte des Obergeschosses wird neben einem Familienbüro noch eineTherapeutische Praxis errichtet. Zusätzliche Rettungswege aus dem Obergeschoß direkt ins Freie, führen über einen Laubengang mit Fluchttreppe in das Außengelände. Im Dachgeschoss sind Technikräume, Lager sowie Büro- u. Archivräume der Gemeindeverwaltung angesiedelt. Das Gebäude muss ausreichend barrierefrei und behindertengerecht sein. Zudem sind alle Vorgaben für Kindertagesstätten zu berücksichtigen. Beim Bau ist Wert auf Verwendung nachhaltiger und schadstoffarmer Baustoffe sowie auf Energieeffizienz zu legen. Die Belange des Denkmalschutzes und die Herausforderungen des Umbaus im historischen Bestand sind zu jeder Zeit vorrangig zu beachten.

Diese Bekanntmachung in Ihrer Sprache lesen

Originalsprache: Deutsch. Der Text oben ist die Originalbekanntmachung.

Diese Bekanntmachung ist bereits in dieser Sprache veröffentlicht.

Eine Übersetzung erleichtert das Lesen. Sie hat keine Rechtswirkung: Maßgeblich ist allein die offizielle Originalbekanntmachung.